Innviertel
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Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die nachstehende Information auch mit Stand 15.07.2026 weiterhin gültig ist.
Aufgrund der anhaltenden Hitze wird seitens des Wasserverbandes Mattsee-Lochen-Palting und der Gemeinde Lochen am See darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 2 Wasserleitungsordnung der Gemeinde Lochen am See bis auf Weiters das Befüllen von Pools, das Bewässern von Gärten und Rasenflächen sowie das Waschen von Fahrzeugen nachdrücklich zu vermeiden ist.
Wasser darf nur für unbedingt erforderliche Zwecke bezogen werden.
Auf die Strafbestimmungen gem. § 12 Wasserleitungsordnung der Gemeinde Lochen am See wird verwiesen.
Um Kenntnisnahme und Verständnis ersucht
Ihr örtlicher Wasserversorger