Energieeffizienz-Richtlinie (EED III)
Die neue europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) sieht verschiedene Maßnahmen und Instrumente vor, die darauf abzielen, die Energieeffizienz in Europa zu verbessern. Eine dieser Maßnahmen betrifft die Rolle von Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen als Vorbilder bei der Energiewende – auch wenn dies mit zusätzlichen Anstrengungen verbunden ist.
Was bringt der Artikel 6 der neuen europäische Energieeffizienz-Richtlinie für Gemeinden?
- Verpflichtendes "Inventar" über die beheizten Gemeindegebäude ist anzulegen. Ein Inventar ist eine Bestandsliste der Gemeindegebäude.
- Nachgewiesene Energieeinsparung von jährlich 3% durch Sanierungsmaßnahmen bei den Gemeindegebäuden.
EED_3_Gebäudeinventarliste[3].pdf herunterladen (0.09 MB)