Innviertel
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Impressum/Offenlegung/§ 13 AVG/§ 86b BAO/Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Gemeindehomepages
1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG
Medieninhaber und Herausgeber:
Gemeinde Lochen am SeeAdresse: Ringstraße 14, 5221 Lochen am SeeTelefon: (07745) 82 55Fax: (07745) 82 55-22E-Mail: gemeinde@lochen.ooe.gv.at
Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:
Homepage der Gemeinde Lochen See bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Gemeinde Lochen am See
2. Allgemeines
Gemäß § 13 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) und § 86b Bundesabgabenordnung (BAO) wird für die Gemeinde Lochen am See Folgendes festgelegt:
Postadresse:
Gemeinde Lochen am See
Ringstraße 14
5221 Lochen am See
Telefonnummer: +43 (0) 7745 8255
E-Mail-Adresse: gemeinde@lochen.ooe.gv.at
https://www.lochen.at/Gemeindeamt_Politik/Verwaltung/Anfrage
Sonstige E-Gov-Formulare / offizielle Einbringungsmöglichkeiten
Im Gemeindeamt Lochen am See besteht die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung
3. Rechtswirksames Einbringen
(1) Einbringen können in Papierform bzw. in elektronischer Form oder mündlich erfolgen. Zur leichteren Bearbeitung des Schreibens wird um Bekanntgabe der Geschäftszahl ersucht.
(2) Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen können elektronische Anbringen (Eingaben) rechtswirksam nur eingebracht werden über:
a. Zugelassene Zustelldienste gemäß § 30 Zustellgesetz
b. Kommunikationssysteme der Behörde gemäß § 37 Zustellgesetz
c. Besondere Übermittlungsformen (zB. Mein Amt, …)
d. E-Mail und Telefax
SMS, Instant-Messenger, Social Media Accounts oder ähnliche Dienste sind keine zulässigen Formen der Einbringung von Anbringen (Eingaben)
(3) Anbringen (Eingaben, die mit einem Zustelldienst oder im elektronischen Verkehr übermittelt werden, können nach Maßgabe des § 33 Abs. 3 AVG auch außerhalb der Amtsstunden (Siehe § 9) fristwahrend eingebracht werden, auch wenn sie erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt gelten und erst ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
(4) Ansonsten gilt, dass die Empfangsgeräte außerhalb der Amtsstunden (siehe § 9) empfangsbereit sind, aber nur während der Amtsstunden betreut werden. Daher gelten Anbringen (Eingaben) auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) und werden (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt.
(5) Bei besonderen Übermittlungsform (siehe § 10 Abs. 2) sind gegebenenfalls technische und organisatorische Vorgaben (z.B. Schnittstellenbeschreibungen, Beschriftungen, Legenden) hinsichtlich Strukturierung und Pflichtfeldern zu beachten. Werden Anbringen (Eingaben) per E-Mail eingebracht, obwohl eine besondere Übermittlungsform vorhanden ist, ist die Behörde gemäß § 13 Abs. 2 AVG nicht verpflichtet, diese in Behandlung zu nehmen.
(6) Anbringen (Eingaben), die mit E-Mail eingebracht werden, sind an die offizielle E-Mail-Adresse der Gemeinde Lochen am See (siehe § 1 Abs. 2) oder an eine von der Behörde – z.B. im Verfahren bzw. in einer im sachlichen Zusammenhang mit dem Anbringen (der Eingabe) stehenden behördlichen Erledigung – als ihre Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln. An andere E-Mail-Adressen (z.B. personalisierte E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) übermittelte Anbringen (Eingaben) sind hingegen nicht rechtswirksam eingebracht; ihre Bearbeitung ist nicht sichergestellt.
(7) Für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Lochen am See können folgende Formate verwendet werden:
Text
ASCII
text/plain
*.TXT
Dokument
PDF
application/pdf
*.PDF
RTF
application/rtf
*.RTF
MS Office Word
application/msword
*.DOC
MS Office Excel
application/msexcel
*.XLS
Grafik
GIF
image/gif
*.GIF
JPEG
image/jpeg
*.JPG *.JPEG
BMP
image/bmp
*.BMP
HTML
text/html
*.HTM *.HTML
Komprimierung
ZIP
application/zip
*.ZIP
4. Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten
(1) Für das Gemeindeamt werden vom Bürgermeister – jeweils die gesetzlichen Feiertage ausgenommen – folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt (§ 13 Abs. 5 letzter Satz AVG; § 85 Abs. 3 BAO):
Montag
07:00 – 12:00
13:00 – 18:00
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Davon abweichend gilt: 24. Dezember keine Amtsstunden
(2) Für das Gemeindeamt werden vom Bürgermeister – jeweils die gesetzlichen Feiertage ausgenommen – folgende Parteienverkehrszeiten festgelegt:
07:30 – 12:00
08:30 – 12:00
(3) Während der Zeiten des Parteienverkehrs kann persönlich oder telefonisch bei der Behörde vorgesprochen werden und werden mündliche Anbringen entgegengenommen.
(4) Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Anbringen schriftlich (gem. § 10), telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung eingebracht werden.
5. Veröffentlichungen
(1) Veröffentlichungen der Gemeinde bzw. im Namen der Gemeinde bedürfen der vorherigen Genehmigung des Bürgermeisters.
(2) Kundmachungen im Sinne der §§ 41 und 42 AVG sowie sonstige Bekanntmachungen können im Internet unter
www.lochen.at erfolgen.
6. Allgemeine Nutzungsbedingungen
Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Gemeinde Lochen am See angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde Lochen am See keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.
Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes.
Die auf den Internetseiten der Gemeinde Lochen am See wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Gemeinde Lochen am See als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.
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