Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen: 

·  Geburtsurkunde beider Elternteile
·  Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
·  Heiratsurkunde der Eltern
·  Meldenachweise beider Elternteile
·  Allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (zB wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.