Innviertel
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für Ferienwohnungen/Badehütten bis 50 m² Nutzfläche/Jahr: EUR 127,89 (€ 73,08 Landesabgabe, zuzüglich Zuschlag gemäß Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Lochen am See vom 14.12.2018 in Höhe von € 54,00)
für Ferienwohnungen/Badehütten ab 50 m² Nutzfläche/Jahr: EUR 219,24 (€ 109,62 Landesabgabe, zuzüglich Zuschlag gemäß Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Lochen am See vom 14.12.2018 in Höhe von € 108,00)