Freizeitwohnungspauschale Ferienwohnungen/Badehütten

Zuständig

für Ferienwohnungen/Badehütten bis 50 m² Nutzfläche/Jahr: EUR 127,89 
(€ 73,08 Landesabgabe, zuzüglich Zuschlag gemäß Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Lochen am See vom 14.12.2018 in Höhe von € 54,00) 


für Ferienwohnungen/Badehütten ab 50 m² Nutzfläche/Jahr: EUR 219,24 
(€ 109,62 Landesabgabe, zuzüglich Zuschlag gemäß Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Lochen am See vom 14.12.2018 in Höhe von € 108,00)