Kommunalsteuer

Wer zahlt Kommunalsteuer?
Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe.
Steuerschuldner ist der Unternehmer, in dessen Unternehmen Dienstnehmer beschäftigt werden.

Was ist Grundlage für die Ermittlung der Kommunalsteuer?
Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne (brutto), die jeweils in einem Kalendermonat an Dienstnehmer und freie Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens ausbezahlt werden. Zur Bemessungsgrundlage gehören auch Gehälter und sonstige Vergütungen, die an wesentlich beteiligte Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ausbezahlt werden.


Wie hoch ist die Kommunalsteuer?
Die Kommunalsteuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage.

Gibt es Freigrenzen bei der Kommunalsteuer?
Ja. Sofern bei einem Unternehmen die monatliche Bemessungsgrundlage  € 1.460,-- nicht übersteigt, kann ein Freibetrag von € 1.095,-- abgezogen werden.

Wann ist die Kommunalsteuer zu zahlen?
Die Kommunalsteuer ist bis zum 15. des Folgemonats an die erhebungsberechtigte Gemeinde (Betriebsstättengemeinde) zu entrichten.

Muss man eine Kommunalsteuererklärung abgeben?
Ja. Gemäß § 11 Abs 4 Komm. StG. sind Steuererklärungen bis 31. März des Folgejahres verpflichtend elektronisch an die Gemeinden im Wege von Finanzonline zu übermitteln. Das gilt auch für Null-Erklärungen (wenn keine Kommunalsteuer anfällt).
Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzung nicht zumutbar, kann die Kommunalsteuererklärung mit dem beiliegendem amtlichen Vordruck an die Gemeinde übermittelt werden.
Bezüglich Finanzonline wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bei Schließung der einzigen Betriebsstätte in der Gemeinde ist binnen einem Monat ab Schließung der Betriebsstätte die Kommunalsteuererklärung in der Gemeinde abzugeben. Erstreckt sich die Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, ist die Bemessungsgrundlage vom Unternehmer auf die beteiligten Gemeinden zu zerlegen.
Finanzonline-Hotline: (0810) 22 11 00  BMF-Homepage: www.bmf.gv.at
(Mo–Fr 08:00–18:00)  Finanzonline: finanzonline.bmf.gv.at

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