Wer wird gefördert?
Eltern von Schulanfängern
Was wird gefördert?
Der erstmalige Eintritt in die Pflichtschule
Wie wird gefördert?
100 Euro je Kind
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
· Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.
· Wohnsitz in Oberösterreich
Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft - Familienreferat zu richten.