Oö. Schulbeginnhilfe

Wer wird gefördert?
Eltern von Schulanfängern

Was wird gefördert?
Der erstmalige Eintritt in die Pflichtschule

Wie wird gefördert?
100 Euro je Kind

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
·  Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.
·  Wohnsitz in Oberösterreich

 

Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft - Familienreferat zu richten.