Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
· Geburtsurkunde beider Elternteile
· Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
· Heiratsurkunde der Eltern
· Meldenachweise beider Elternteile
· Allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (zB wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.