Förderungen Verkehr

Förderung für bereits gekaufte Zugtickets

Seit 01.01.2023 gibt es die Möglichkeit auf Förderung für bereits gekaufte Zugtickets.

- kein Antrag notwendig

- dazu wird nach Vorlage des Zugtickets der jeweilige Betrag in Bar ausbezahlt.

- pro Fahrt € 2,00 (maximal 10 Fahrten - insg. € 20,00)

- wenn im aktuellen Jahr bereits eine Förderung für eine Jahreskarte beantragt wurde, ist das Einlösen der Zugtickets nicht mehr möglich.


Förderung über Jahreskarten des öffentlichen Verkehrs

- wenn im aktuellen Jahr bereits eine Förderung für Zugtickets eingelöst wurde, ist diese Förderung nicht mehr möglich

- das ausgefüllte Antragsformular mit den nötigen Unterlagen (siehe Datei) im Gemeindeamt abgeben 

- der Förderbetrag wird ab 2024 direkt bei Antragstellung ausbezahlt

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